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Dank der aktuellen Steuergesetzgebung gilt – angelehnt an die 1%-Regelung für Dienstwagen – für Fahrräder und
E-Bikes bis 2021 die sogenannte 0,25 %-Regelung. Ein privat genutztes Dienstrad wird somit sogar „besser gestellt“ als ein Auto und muss monatlich lediglich mit 0,25% des UVP versteuert werden.
Wer also als Arbeitnehmer oder Selbstständiger mit einem Bike von bike2business unterwegs ist, bleibt nicht nur fit, sondern schont die Umwelt und – dank Gehaltsumwandlung und/oder Steuervorteil – auch den eigenen Geldbeutel.
Jetzt Vorteile entdecken:
Fit bleiben und Gesundheit fördern
Verkehr entlasten, Umwelt schützen
bike2business bietet in Kooperation mit dem baron mobility service eine Auswahl aus unzähligen E-Bike- und Fahrrad-Modellen – ganz unabhängig von Marke und Hersteller. Bei mehr als 1.000 Fachhandelspartnern in ganz Deutschland finden auch Sie einen bike2business-Händler ganz in Ihrer Nähe. Besonders attraktive Bedingungen erhalten Sie, sofern Sie sich für ein Modell der cycle union-Produktfamilie entscheiden. Entdecken Sie die Marken der cycle union:
e-bike manufaktur, vsf fahrradmanufaktur, Kreidler und Rabeneick.